Bedingungen


Niederösterreichische Landespreis für beispielhafte Werbung der WKNÖ Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation

 

1 GRUNDLAGEN FÜR DIE BEWERTUNG

Die Jury geht bei der Beurteilung von folgenden Grundlagen aus und setzt voraus,
dass die Arbeit

  • im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 öffentlich eingesetzt wurde,
  • den internationalen Richtlinien für die Lauterkeit von Werbung entspricht,
  • eine klare Zielvorgabe aufweist (Werbebriefing),
  • die Zielsetzung des Werbevorhabens erfüllt
  • und als beispielgebend zu qualifizieren ist.

 

Die Jury behält sich das Recht vor, im Zweifelsfall vom Einreicher einen verbindlichen
Nachweis über eine Veröffentlichung zu verlangen. Bei Verstoß gegen diese Grundlagen ist eine Disqualifikation oder die spätere Aberkennung eines verliehenen Preises jederzeit
möglich. Einreichungen, die der jeweiligen Kategorie nicht entsprechen, werden von der
Jury ausgeschieden.

 

2 AUSSCHLUSSGRÜNDE

Werbung für politische Parteien/Gruppierungen, Arbeiten, die den guten Sitten widersprechen
oder den Anstand verletzen sowie Verletzungen oder Zuwiderhandeln gegen Teilnahmegebühren und Teilnahmeregeln werden von der Bewertung ausgeschlossen.
Weiters sind sämtliche Arbeiten, die unter unmittelbarer Beteiligung eines Jurors oder eines Moderators der Veranstaltung entstanden sind, ausgeschlossen.

Wird ein Teilnehmer aufgrund oben angeführten Verhaltens disqualifiziert, so ist dieser für die folgenden zwei Einreichungen beim NÖ Landeswerbepreis von der Teilnahme ausgeschlossen.

 

3 KATEGORIEN

Die Arbeiten werden in den folgenden Kategorien bewertet:


01 Out of Home
02 Print
03 Digital
04 Audio
05 Bewegtbild
06 Event
07 Dialog-Marketing
08 Public Relations
09 POS | Messearchitektur
10 Verpackungsdesign
11 Grafikdesign
12 Eigenwerbung
13 Kampagne

 

4 KATEGORIEDEFINITIONEN

01. Out of Home
Plakate und Poster, statische oder dynamische Visualisierungen für elektronische Werbeflächen (ohne Ton), Verkehrsmittelwerbung innen und außen, Ausstellungsdesign, Leitsysteme, Citylights, Rolling-Boards, Bannerwerbung und Werbung im
öffentlichen Raum.

02. Print
Einzelanzeigen, Einzelinserate, Anzeigenserien oder Advertorials in Tages- und Wochenzeitungen, Magazinen und sonstigen Printmedien.

03. Digital
Marketingmaßnahmen, die via Internet erfolgen. Teilgebiete sind klassische Bannerwerbung, Suchmaschinenmarketing und vergleichbare Werbemaßnahmen. Bsp.: Auftritte, Umsetzungen, Kampagnen in sozialen Medien und Netzwerken (Facebook, Twitter, YouTube etc.), Applications, Browser-Games, Webauftritte, Microsites und entsprechende Online-Projekte bzw. Internet-Promotion.

04. Audio
Hörfunkspots, Podcasts, Corporate-Audio, Sprachbox-Ansagen und andere akustische werbliche Anwendungen, Radiospots, Soundlogos, Jingles, Ambient (Bsp.: Schwimmbad- oder Stadiondurchsagen etc.).

05. Bewegtbild
Web-Videos, Einzel- oder Serienspots, die in TV-Werbeblöcken gelaufen sind, Kinospots, Videopodcasts, Image- oder Produktfilme, Animationen und Internetvideos mit maximal drei Minuten Länge.

06. Event
Es geht um die schlüssige Information der Zielgruppen und um die emotionale Inszenierung von Unternehmen, Produkten und Themen öffentlicher Bedeutung. Bsp.: Tag der offenen Tür, Veranstaltungen, Konferenzen, Kongresse, Roadshows, Ausstellungen, Messen, Events.

07. Dialog-Marketing
Ein- oder mehrstufige Dialog-Marketing-Maßnahmen, mit denen personalisierte oder nicht personalisierte Zielgruppen angesprochen werden. Es kann sich dabei um einzelne Mailings oder umfassendere Dialog-Marketing-Kampagnen handeln.

08. Public Relations
Kampagnen oder Maßnahmen im Rahmen einer Gesamt-PR-Konzeption sowie Einzelaktivitäten auf dem Gebiet der internen oder externen Öffentlichkeitsarbeit sowie Corporate Publishing. Bsp.: typische Public-Relations-Aktivitäten, ggfs. inkl. Medienbeobachtung, Lobbying-Aktivitäten.

09. POS | Messearchitektur
Gestaltung von Messe- und Präsentationsständen, POS-Werbemittel zur Verkaufsförderung, Dekoration, Schauraum- und Auslagengestaltung, Werbe-Displays. Bsp.: Messestände, Ausstellungen, Roadshows, temporäre Installationen, Shops, Verkaufsräume, Showrooms, Besucherzentren, Corporate Architecture.

10. Verpackungsdesign
Verpackungen jeder Art, Etiketten, Produktbeschriftungen und -bedruckungen, Muster, Dekore.

11. Grafikdesign
CD-Konzepte inkl. Logo bzw. Wort-Bild-Marke, CD-Manual, Geschäftsausstattung, Prospekte, Kataloge, Drucksorten, Typografie, Brand Design.

12. Eigenwerbung
Alle Arbeiten, die für die eigene Agentur gemacht wurden und bei denen es keinen externen Auftraggeber gibt.

13. Kampagne
Kampagnen bestehend aus mehreren (mindestens zwei) unterschiedlichen Werbemitteln bzw. Werbemaßnahmen. Art und Beschaffenheit der Werbemittel sind nicht vorgegeben.

 

5 BEWERTUNG UND PREISE

In jeder Kategorie werden aus den eingereichten Arbeiten die fünf am höchsten bewerteten Einreichungen im Rahmen der Online-Jurierung mittels eines Punktesystems ermittelt.

Aus diesen fünf nominierten Arbeiten ergibt sich im Rahmen der Fachjury ein Gewinner in der jeweiligen Kategorie. Bestimmt die Fachjury keinen Gewinner, kommen die Ergebnisse der Punktewertung der Fachjury zur Anwendung. Kommt auch daraus kein Ergebnis zustande, werden die Punkte der Online-Jurierung herangezogen.

Die Verleihung der Nominierungen für die prämierten Leistungen erfolgt mittels Urkunde und mit einer Nominierungstrophäe. Diese wird den Einreichenden bei der Gala überreicht. Für die Mitarbeiter im Team können auf Antrag des jeweiligen Preisträgers Urkunden mit dem Zusatz „Für Mitarbeit im Team“ angefragt werden (z. B. bei Projekten von Arbeitsgemeinschaften).


6 TEILNAHME

Teilnahmeberechtigt ist jedes aktive Mitglied der WKNÖ Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation, welches mit der Durchführung von Werbeleistungen beauftragt ist oder diese im eigenen Interesse durchführt.

Arbeiten mehrere Firmen an einem Projekt, so muss es nach außen eine Firma geben, die dieses Projekt unter ihrem Namen einreicht. Diese Firma muss über eine aktive Gewerbeberechtigung verfügen, fiktive Namen sind nicht zulässig. 

Doppeleinreichregel: Eine Mehrfachprämierung oder -nominierung von Sujets (oder weitgehend identer Sujets) im Rahmen des Goldenen Hahn ist ausgeschlossen. Doppeleinreichungen werden daher nach Maßgabe der Jury ausgeschieden.

Gibt es in einer Kategorie weniger als fünf verschiedene Agenturen, die mit ihren Leistungen gegeneinander antreten, wird diese Kategorie nicht bewertet.

Der Rechtsweg ist bei diesem Wettbewerb ausgeschlossen, Detailergebnisse zur Auswertung und Juryergebnisse werden nicht veröffentlicht.


7 EINREICHUNG

Die Teilnahme am Wettbewerb ist ausschließlich über das Internet in der angegebenen
Frist möglich.

Hinweise auf die einreichende Agentur oder beteiligte Personen in den Einreichunterlagen oder über Links sind nicht zulässig (Ausnahme: Kategorie Eigenwerbung). Ein Verstoß hiergegen führt aus Gründen der Objektivität zum Ausschluss der Arbeit!

Die Einreichfrist entnehmen Sie bitte dem Punkt „Termine 2023“.

Die Online-Einreichung ist vollständig unter www.goldenerhahn.at/einreichen/ durchzuführen.

Jede Einreichung muss vollständig erfolgen und den vorgegebenen Kriterien entsprechen.

Damit jede Einreichung bestmöglich bewertet und präsentiert werden kann, ist der Upload einer repräsentativen Einzelseite z. B. mit dem Key-Visual der Einreichung verpflichtend.

Die Kriterien für die Einzelseite: A5-Seite im Hoch- oder Querformat in Druckauflösung von 300 dpi als JPEG.

Weiters muss zur Einreichung mindestens ein zusätzliches Dokument zur Präsentation der Einreichung hinzugefügt werden. Folgende Dateiformate werden dafür zur Bewertung durch die Jury akzeptiert: .pdf, .jpg, .mp3, .mp4 oder .mov.

Dabei sind mehrseitige PDFs (z. B. mit verschiedenen Sujets) zulässig und erwünscht, damit das Projekt bestmöglich dargestellt werden kann.

Zusätzlich können in allen Kategorien ein Link und Audio- und Videodateien hochgeladen werden, um die Wirkung des Projektes hervorzuheben.

Die maximale Dateigröße beträgt jeweils 50 MB.

Jeder Einreicher ist technisch und inhaltlich für seine Arbeiten verantwortlich. Während der Einreichfrist können die Arbeiten auf der Website geändert oder gelöscht werden, nach Abschluss der Einreichfrist sind keine Änderungen mehr möglich.

 

 

8 MUSTER

Im ersten Schritt der Bewertung sind keine haptischen Muster vorgesehen. Jeder Einreicher hat mittels der hochgeladenen PDF-Dateien, Filme etc. die Möglichkeit, seine eingereichten Arbeiten zu beschreiben und damit der Online-Jury einen Eindruck über seine Arbeit zu vermitteln!

Unaufgefordert eingereichte Muster werden nicht berücksichtigt und auch nicht retourniert!

Wird eine Agentur nominiert, so sind in den folgenden Kategorien haptische Muster per Post oder direkt an das Büro der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation zu übermitteln:

  • Audio
  • Bewegtbild
  • Grafikdesign
  • Print
  • Dialog-Marketing
  • Verpackungsdesign

Film- und Audiodateien sind dabei in einem unkomprimierten .avi-Format oder einem anderen gleichwertigen professionellen Videoformat bzw. Audioformat zu übermitteln.

Dazu ergehen gesonderte Informationen an die nominierten Agenturen. Werden die Muster nicht bis zum angegebenen Datum eingereicht, kann die Arbeit ohne weitere Angabe von Gründen aus dem Wettbewerb genommen werden.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Darstellbarkeit oder Reproduktionsqualität beigestellter bzw. eingereichter Daten! Umfassende Hinweise und Beschränkungen zur Einreichung ergeben sich aus dem Online-Einreichsystem.

Grundsätzlich werden eingereichte Muster nicht zurückgesendet. Sollen die haptischen Muster wieder retourniert werden, so ist dies bitte schriftlich bei deren Übersendung bekannt zu geben!

Die Muster sind an folgende Adresse zu senden oder dort abzugeben:

Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation
Goldener Hahn
Wirtschaftskammer-Platz 1
3100 Sankt Pölten

 

9 TEILNAHMEGEBÜHREN

Für jede reguläre Einreichung im Zeitraum vom 27. Jänner, 00:00 bis 23. Februar 2023, 23:59 sind € 59,- (exkl. USt) zu entrichten. Für Last-Minute Einreichungen zwischen 24. Februar, 00:00 und 10. März 2023, 23:59 sind € 79,- (exkl. USt) zu entrichten. Dabei wird der Zeitpunkt der letzten Bearbeitung als Kriterium für die Bestimmung der Gebühren herangezogen. Wenn also ein Projekt REGULÄR eingereicht wurde, jedoch in der LAST-MINUTE-Frist (bis 10. März 2023) noch einmal bearbeitet/verändert/ergänzt wurde, werden dem Einreicher € 79,- (exkl. USt) verrechnet.

Einreichungen beinhalten noch keine Freikarten für den Galaabend.

Pro Auszeichnung/Nominierung entrichtet jeder Preisträger einen Werbebeitrag von € 100,- (exkl. USt). Dieser Betrag beinhaltet die Präsentation der Preisträger, den Internetauftritt und die Veröffentlichung in Medien. In diesem Preis sind zwei Freikarten für den Galaabend inkludiert.

Dieser Betrag wird nach der Veröffentlichung der Nominierten vorgeschrieben.

Zusatzurkunden können einmalig kostenfrei nachbestellt werden.

Alle Gebühren sind sofort nach Erhalt der Rechnung, ausgestellt durch die Chaka2 GmbH, auf das folgende Konto einzuzahlen: Sparkasse Salzburg: IBAN: AT722040400040648842, BIC: SBGSAT2SXXX, Vermerk „Einreichung Goldener Hahn“.

Nur vollständig einbezahlte Arbeiten werden im Wettbewerb berücksichtigt!

Arbeiten von Unternehmen, die offene Verbindlichkeiten gegenüber der Fachgruppe aus Einreichungen der Vorjahre aufweisen, werden im weiteren Wettbewerb nicht berücksichtigt.

Die Gebühren für das eingeleitete Bewertungsverfahren aller Arbeiten, die nach Ende der Einreichfrist auf der Website hochgeladen sind, werden auch bei Zuwiderhandeln gegen die Einreichbedingungen und Disqualifikation dem Teilnehmer in Rechnung gestellt.

 

10 RECHTEEINRÄUMUNG

Der Einreicher hat im Vorfeld der Einreichung dafür Sorge zu tragen, dass er über alle Rechte 

an den eingereichten Daten verfügt und hat den/die Auftraggeber gegebenenfalls auch darüber
zu informieren!

Der Einreicher erklärt sich einverstanden, die Veröffentlichung eingereichter Arbeiten im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Wettbewerb in allen Medien urheberrechtlich entgeltfrei zur Verfügung zu stellen und hat für allfällig notwendige Rechteklärungen aufseiten Dritter Sorge zu tragen.

Bei Versäumnissen aus dieser Pflicht trägt der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter die volle Verantwortung und übernimmt alle daraus entstehenden Forderungen und Kosten.

 

11 JURY

Die Jury besteht aus einer ausgewählten Anzahl an Online-Juroren sowie einer Fachjury, die in einem zweistufigen Prozess unabhängig voneinander die Nominierten und Gewinner ermitteln.

Das Juryteam des Goldenen Hahn beaufsichtigt die Online- und Fachjurierung und sorgt für eine korrekte Ermittlung der Preisträger nach den erstellten Maßgaben.

Das Jurykollegium (Fachjury) des Goldenen Hahn besteht aus renommierten neutralen Fachleuten, die nicht aus den Reihen der NÖ-Werber kommen. Die Einberufung der Online- und der Fachjury erfolgt durch die Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation. Diese ist beschlussfähig, sofern sie aus mindestens fünf Mitgliedern besteht. Den Vorsitz der Fachjury führt der durch den Fachgruppenobmann der Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation eingesetzte Bevollmächtigte (dieser ist nicht stimmberechtigt). Die Tätigkeit der Jurymitglieder unterliegt dabei der Geheimhaltung.

Die Zusammensetzung und Kontaktdaten der Jurymitglieder werden nicht weitergegeben, insbesondere ist von den einreichenden Agenturen auch davon Abstand zu nehmen, Jurymitglieder im Zusammenhang mit dem Goldenen Hahn zu kontaktieren. Bei einer Verletzung entscheidet die Juryleitung nach Abstimmung über eine Disqualifikation vom Wettbewerb!

Einreicher sind von der Tätigkeit als Jurymitglied ausgeschlossen.


12 ABLAUF

Die Anwärter auf den Goldenen Hahn (Nominierte) erhalten eine elektronische Benachrichtigung, wenn sie nominiert sind und gegebenenfalls die Aufforderung zur Übersendung der haptischen Muster. Die Vergabe des NÖ Landeswerbepreises für beispielhafte Werbung erfolgt beim Galaabend des Goldenen Hahn. Hierzu ergehen
gesonderte Einladungen.


13 WAS ERWARTET DIE SIEGER?

Jeder nominierte niederösterreichische Werber erhält pro Nominierung in seiner Kategorie zwei Freikarten für den Galaabend. Weiters werden die Nominierten medial bis zur Gala promotet. Außerdem werden die Arbeiten mit namentlicher Nennung in ausgewählten Branchenmedien sowie im Internet veröffentlicht.



14 TERMINE 2022

Die Online-Einreichung ist vom 27. Jänner 2023, 00:00 Uhr bis 10. März 2023, 23:59 Uhr vollständig unter www.goldenerhahn.at/einreichen/ durchzuführen. 

 

ACHTUNG! KEINE NACHFRIST!!!

Die Bekanntgabe der Nominierten erfolgt am 21. April 2023.

Die Vergabe des Landespreises für beispielhafte Werbung in Niederösterreich erfolgt im Rahmen des Verleihungsevents des Goldenen Hahn am 20. Juni 2023.

Alle Termine und Informationen zum Goldenen Hahn sind auch im Internet unter www.goldenerhahn.at nachzulesen.

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

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